Während die Faschingsnarren noch ihre Kostüme auspacken, läuft bei Kuchen-Peter die Produktion bereits auf Hochtouren. Schließlich will ganz Österreich mit frischen, flaumigen Krapfen versorgt werden.
Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße von EUR 65.000 gegen die Messezentrum Salzburg GmbH verhängt – Grund waren unrichtige und irreführende Angaben in einer Zusammenschlussanmeldung.
Die Rewe Group soll über eine Minderheitsbeteiligung am Tiroler Lebensmittelhändler MPreis verhandeln. Nach Informationen der „Lebensmittel Zeitung“ geht es um rund 25 Prozent.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zieht für 2025 eine Bilanz zwischen Kontinuität und zunehmender Dynamik. Neben einer konsequenten Rechtsdurchsetzung rücken Digitalisierung und neue Ermittlungsinstrumente stärker in den Fokus.
Die BWB sieht die Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel insgesamt bei den Konsument angekommen. Einzelne Verzögerungen und Änderungen bei Rabattaktionen wurden jedoch festgestellt.
Seit mittlerweile fast 50 Jahren beträgt das Pfand auf Bierflaschen 9 cent – damals natürlich in Schilling umgerechnet. Nun nutzen die Bierbrauer die Gunst der Stunde.
Der Handelsverband hat als freie und überparteiliche Interessensvertretung des österreichischen Handels eine Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Auslöser waren festgestellte Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Dr. Gabriela Maria Straka, EMBA, Mitglied der Geschäftsleitung der Brau Union Österreich verlässt auf eigenen Wunsch das Unternehmen. Ihr folgt Mag. Daniela Winnicki, zuletzt bei Bayer Pharma in Berlin tätig.
Die BWB-Generaldirektorin ernennt drei neue Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und richtet drei neue ökonomische Fachkoordinationsstellen ein und erlässt neue Geschäftseinteilung.
Der OGH als Kartellobergericht hat dem Rekurs der Karmasin Research & Identity GmbH (iF „Karmasin“) nicht Folge gegeben und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße iHv EUR 50.000 bestätigt.