BWB: Umsatzsteuerbefreiung wurde weitergegeben
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihre erste Branchenuntersuchung zur Weitergabe der seit 1. Jänner 2026 geltenden Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel abgeschlossen. Untersucht wurden die Preisentwicklungen bei mehr als 200 Produkten aus den Kategorien Tampons, Binden, Slipeinlagen und Kondome.
Für die Analyse befragte die Behörde die Handelsunternehmen Spar, Rewe, Hofer, Lidl, dm, Müller, MPreis und Norma. Neben den Verkaufspreisen wurden auch Einkaufs- und Einstandspreise sowie Rabattaktionen im Zeitraum von September 2025 bis März 2026 ausgewertet. Unterstützt wurde die Untersuchung von der Bundesarbeiterkammer und der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Laut BWB wurde die Steuerentlastung über den gesamten Untersuchungszeitraum betrachtet vollständig an die Verbraucher weitergegeben. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Maßnahme lag die durchschnittliche Weitergabe allerdings zunächst bei 73 Prozent. Bei fünf Unternehmen erfolgte die Preisanpassung nicht direkt zum 1. Jänner 2026. Die Behörde führt dies überwiegend auf operative Umsetzungsprobleme wie kurzfristige Systemanpassungen, Feiertagsabwesenheiten oder technische Fehler zurück. Nach Angaben der betroffenen Unternehmen wurden die Abweichungen innerhalb weniger Tage korrigiert.
Festgestellt wurden zudem Veränderungen in der Rabattpolitik einzelner Händler. Teilweise wurden Rabattaktionen nach Einführung der Steuerbefreiung reduziert oder seltener angeboten. Dadurch fiel der tatsächliche Preisvorteil für Konsument in einzelnen Produktgruppen, insbesondere bei Slipeinlagen und Kondomen, geringer aus als die reine Steuerentlastung erwarten ließ. Die BWB kündigte an, diese Entwicklung weiterhin zu beobachten.
Hinweise auf eine systematische oder flächendeckende Nichtweitergabe der Steuerbefreiung ergaben sich laut Untersuchung nicht. Die Analyse der Handelsspannen zeigte vielmehr, dass diese bei den meisten Unternehmen zurückgingen. Rund 20 Beschwerden und Verdachtsfälle leitete die BWB an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weiter, die für die Verfolgung möglicher Verstöße gegen das Preisgesetz zuständig sind.
Für künftige steuerliche Entlastungsmaßnahmen empfiehlt die Behörde eine möglichst klare Definition der betroffenen Produktgruppen sowie eine frühzeitige Kommunikation gesetzlicher Änderungen, um eine rasche und vollständige Weitergabe an die Verbraucher zu erleichtern.