Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße von EUR 65.000 gegen die Messezentrum Salzburg GmbH verhängt – Grund waren unrichtige und irreführende Angaben in einer Zusammenschlussanmeldung.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zieht für 2025 eine Bilanz zwischen Kontinuität und zunehmender Dynamik. Neben einer konsequenten Rechtsdurchsetzung rücken Digitalisierung und neue Ermittlungsinstrumente stärker in den Fokus.
Brau Union gab Verpflichtungserklärung gegenüber der BWB ab und schließt neuen Logistikpartnerrahmenvertrag ab, um sämtliche Vereinbarungen der historischen Verkaufspartnerschaft zu ersetzen. BWB modifizierte Anträge vor dem Kartellgericht.
Die BWB-Generaldirektorin ernennt drei neue Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und richtet drei neue ökonomische Fachkoordinationsstellen ein und erlässt neue Geschäftseinteilung.
Der OGH als Kartellobergericht hat dem Rekurs der Karmasin Research & Identity GmbH (iF „Karmasin“) nicht Folge gegeben und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße iHv EUR 50.000 bestätigt.
Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Südzucker AG und Kartellobergericht trifft Grundsatzentscheidung bei einer verbotenen Durchführung einer Fusion durch Rewe.
Bei einem Settlement handelt es sich nicht um einen Vergleich, sondern die Unternehmen anerkennen den von der BWB ermittelten Sachverhalt und akzeptieren die Höhe der von der BWB für angemessen erachteten Geldbußenhöhe.