WKÖ: Aktivpension kommt - EPR-Entlastung folgt?
Ab 2027 können Personen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bis zu 1.250 Euro brutto pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Das gilt bei aufgeschobenem Pensionsantritt ebenso wie bei einer Erwerbstätigkeit neben der Pension, und zwar für Selbstständige wie für unselbstständig Beschäftigte.
Bundesspartenobmann Rainer Trefelik sieht darin ein Mittel gegen den demografiebedingt erwarteten Fachkräftemangel, auch wenn dieser angesichts der schwachen Handelskonjunktur derzeit nicht akut sei. Besonders in beratungsintensiven Branchen sei Erfahrung ein wichtiges Asset. Die flexiblen Arbeitszeitmodelle vieler Handelsbetriebe machten die Branche für Ältere attraktiv. Die Unternehmen könnten damit Zeiten hoher Kundenfrequenz, etwa Samstage, besser abdecken. Auch Stammkunden profitierten, wenn sie weiter von vertrauten Beratern betreut werden.
EPR: Parlament will KMU entlasten
Die WKÖ-Bundessparte Handel begrüßt die Position, die der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 5. Oktober 2026 mit breiter Mehrheit zur vereinfachten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) beschlossen hat. Vorgesehen ist, die Pflicht zur Bestellung bevollmächtigter Vertreter in jedem Mitgliedstaat für in der EU ansässige Klein- und Kleinstunternehmen auszusetzen. Für Unternehmen aus Drittstaaten soll sie bestehen bleiben, um unfairen Wettbewerb zu verhindern. Das Plenum muss Mitte Oktober noch bestätigen.
Trefelik bezeichnet das als ersten Schritt. Viele kleine und mittlere Händler haben ihre Aktivitäten im EU-Ausland seit 12. August 2026 stark eingeschränkt. Aus seiner Sicht stehen Aufwand und Kosten der Bevollmächtigtenpflicht in keinem Verhältnis zu den vertriebenen Mengen, sie wirke wie eine Markteintrittsbarriere.
Die Bundessparte fordert:
- Zeitplan: Nach der Plenarabstimmung sollen Parlament und Rat rasch in den Trilog eintreten.
- Reform: Nötig seien Pauschalierungslösungen für KMU und ein Stop-the-Clock bis zur EU-weiten Vereinheitlichung der Meldepflichten, so Geschäftsführerin Iris Thalbauer.
- Harmonisierung: Der angekündigte Circular Economy Act soll die EPR vereinheitlichen, digitale Verfahren grenzüberschreitend nutzbar machen sowie Mehrfachregistrierungen und parallele Meldepflichten abbauen.
- Sunset-Klausel: Die Aussetzung soll automatisch enden, sobald die umfassenden EU-Kreislaufwirtschaftsregeln gelten. Das setzt laut Bundessparte eine Überarbeitung der entsprechenden EU-Rechtsakte voraus.