Neue Fischereikontrollverordnung
Seit dem 10.01.2026 ist die Änderung der Fischereikontrollverordnung (EU) 2023/2842 in Kraft. Besonders Artikel 58 rückt die digitale Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in den Mittelpunkt. Die überarbeitete EU-Fischereikontrollverordnung bringt nämlich verschärfte Regeln für die Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit sich, die auch Auswirkungen auf die Gastronomie in Österreich haben.
Denn: Die Verordnung setzt auf eine digitale Überwachung entlang der gesamten Lieferkette (vom Fang bis zum letzten Händler/Gastronom), um die Transparenz zu erhöhen. Auch Gastronomen müssen in der Lage sein, die Herkunft der Fische lückenlos nachzuweisen. Dazu gehören Angaben zur Handelsbezeichnung, Produktionsmethode (gefangen oder aus Aquakultur) und das Fanggebiet. In Österreich müssen Gastronomiebetriebe bei freiwilligen Angaben zur Herkunft (z.B. "Steirischer Karpfen") Nachweise erbringen. Dies dient der Vermeidung von Irreführung des Konsumenten.
Das Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung von IUU-Fischerei (Illegal, Unreported, Unregulated), mehr Transparenz entlang der Lieferkette und gestärktes Vertrauen in nachhaltige Fischerei.
Was heißt das für Marktteilnehmer?
Für jedes Los müssen umfangreiche Informationen (z. B. Herkunft, Art, Fang/Ernte, Mengen, Fanggerät)
- digital erfasst,
- entlang der Lieferkette weitergegeben und
- Behörden auf Anfrage digital bereitgestellt werden – vom Fang bis zum Einzelhandel.
Standardisiert umsetzen mit GS1 Trace
Die in der Verordnung geforderten Informationen können über das Rückverfolgbarkeitsservice GS1 Trace von GS1 Austria strukturiert transportiert und zwischen allen Akteuren ausgetauscht werden – auf Basis internationaler GS1 Standards wie GTIN (Global Trade Item Number) und GLN (Global Location Number) und unabhängig von bestehenden IT-Systemen. Durch GS1 Trace wird die physische Ware mit einem digitalen Datensatz verknüpft, in dem alle benötigten Informationen hinterlegt werden können.
Möglich wird das durch den Scan des Strich- oder auch 2D Codes auf der Verpackung.
GS1 Austria begleitet und berät vom ersten Moment an – von der Identifikation der Produkte, über die Verwendung des passenden Strich- oder 2D Codes, bis hin zur digitalen Erfassung der benötigten Informationen. Der Vorteil liegt nicht nur in der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben, sondern auch bei einem von Konsumenten nach wie vor sehr kritisch gesehenen Produkt wie dem Fisch künftig für noch mehr Vertrauen zu sorgen.
Mehr zum Rückverfolgbarkeitsservice GS1 Trace unter www.gs1.at/gs1-trace