Direkt zum Inhalt
Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel

Mehrwertsteuersenkung geplant

Geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel: Entlastung mit offenen Fragen.

Die von der Bundesregierung angekündigte dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gilt als zentrales sozial- und wirtschaftspolitisches Signal. Ab 1. Juli 2026 soll der derzeitige reduzierte Steuersatz von 10 Prozent auf „unter fünf Prozent“ gesenkt werden. Wie hoch der neue Satz im Detail ausfallen wird – etwa 4,9 Prozent oder darunter – soll erst im Zuge der gesetzlichen Ausgestaltung festgelegt werden. Die Maßnahme ist als dauerhaft geplant und verursacht laut Schätzungen der Koalition jährliche Kosten von rund 400 Millionen Euro.

Noch offen ist, welche Produkte konkret unter die Definition der begünstigten Grundnahrungsmittel fallen werden. Klar ist allerdings, dass nicht alle Lebensmittel erfasst sein dürften. Parallel zur Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel hat sich die Regierung auf zusätzliche Maßnahmen zur Entlastung der Industrie beim Strompreis geeinigt. Diese sollen bis 2029 Kosten von rund 250 Millionen Euro pro Jahr verursachen.

Der Handelsverband begrüßt die geplante Maßnahme ausdrücklich. Geschäftsführer Rainer Will spricht von einer wichtigen Entlastung der Haushalte und betont, dass der Lebensmittelhandel die Effekte der Steuersenkung „nach Möglichkeit 1:1“ an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben werde. Entscheidend sei, dass es sich um eine dauerhafte und nicht nur temporäre Maßnahme handle. Auch Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, sieht darin einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Handels und zur unmittelbaren Entlastung der Verbraucher.

Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit einem Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent auf die meisten Lebensmittel über dem Niveau mehrerer EU-Staaten. In Deutschland beträgt der ermäßigte Satz 7 Prozent, in Italien reicht er von 4 bis 10 Prozent, in Malta liegt er für bestimmte Produkte sogar bei null Prozent. Viele EU-Mitgliedstaaten wenden reduzierte Umsatzsteuersätze auf Grundnahrungsmittel an, wobei die genaue Abgrenzung variiert. Laut Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank würde eine generelle Senkung der Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel von 10 auf 5 Prozent die Inflation einmalig um rund 0,5 Prozentpunkte senken.

Die Bedeutung der Maßnahme für Haushalte relativiert sich jedoch mit Blick auf die Ausgabenstruktur. Österreichische Haushalte verwenden im Durchschnitt nur zwischen 10 und 12 Prozent ihres Einkommens für Lebensmittel und zählen damit weiterhin zu den Ländern mit den geringsten Lebensmittelausgaben im Verhältnis zum Haushaltseinkommen innerhalb der EU. Nach Daten von RegioData liegen die durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für Grundnahrungsmittel bei rund 1.480 Euro. Da nach derzeitigen Informationen nur ein Teil dieser Warengruppen von der Steuersenkung betroffen sein dürfte, wird die durchschnittliche Entlastung pro Person auf etwa zwei bis vier Euro pro Monat geschätzt.

Parallel zur politischen Debatte melden sich Interessenvertretungen mit konkreten Forderungen zu Wort. Der Österreichische Kaffee- und Tee-Verband spricht sich dafür aus, Kaffee und Tee in die Steuersenkung einzubeziehen. Beide Produkte unterliegen derzeit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent, obwohl sie für viele Konsumentinnen und Konsumenten zum täglichen Bedarf zählen. Zudem stehen die Preise entlang der gesamten Wertschöpfungskette unter Druck, insbesondere aufgrund stark gestiegener Rohkaffeepreise infolge von Klimawandel und globaler Nachfrage.

Auch die Konsumentenschutzorganisation foodwatch begrüßt die Steuersenkung grundsätzlich, fordert jedoch eine klare gesundheitspolitische Ausrichtung. Begünstigt werden sollten demnach vor allem pflanzliche Grundnahrungsmittel, während eine pauschale Verbilligung von Fleisch und anderen tierischen Produkten kritisch gesehen wird.

Die Österreichische Heimtierfuttermittelvereinigung (ÖHTV) fordert im Zuge der aktuell geplanten Maßnahmen zur Senkung der Mehrwertsteuer, auch Heimtierfuttermittel in die Reform einzubeziehen. Derzeit unterliegt Heimtierfutter in Österreich – gemeinsam mit nur wenigen anderen Kategorien – einem Mehrwertsteuersatz von 13 %. Die ÖHTV spricht sich für eine Senkung auf 10 % aus.

Offen bleibt die Frage der Finanzierung

All die Maßnahmen sollten tunlichst gegenfinanziert werden. Konkret geplant ist eine neue Abgabe auf Pakete aus Drittstaaten, etwa aus China, die über andere EU-Länder nach Österreich gelangen. Die technische Umsetzung gilt als anspruchsvoll, die erwarteten Einnahmen liegen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.

Zusätzlich soll die bislang aus dem Budget finanzierte EU-Abgabe auf nicht recyceltes Plastik künftig von jenen Unternehmen getragen werden, die das Plastik in Verkehr bringen. Daraus werden Einnahmen von rund 170 Millionen Euro erwartet. Ein Teil der Gegenfinanzierung ist jedoch weiterhin offen. 

Teil des Maßnahmenpakets ist auch eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde. Künftig soll sie die Margenentwicklung im Lebensmittelhandel genauer kontrollieren können, um sicherzustellen, dass die Steuersenkung tatsächlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommt. Ob und in welchem Ausmaß die Reduktion der Mehrwertsteuer letztlich an die Endpreise weitergegeben wird, bleibt damit eine der zentralen offenen Fragen der kommenden Monate.

Kategorien

geschrieben am

16.01.2026