MAV: Preisvergleiche erklären keine Ursachen
Der Österreichische Verband der Markenartikelindustrie (MAV) weist pauschale Schuldzuweisungen an heimische Hersteller im Zusammenhang mit dem Foodwatch-Preisvergleich zurück. Die Gegenüberstellung ausgewählter Verkaufspreise in Österreich und Deutschland zeigt zwar Unterschiede, erklärt aber nicht deren Ursachen. „In der EU gibt es keine Einheitskosten. Preisvergleiche müssen deshalb die unterschiedlichen Kosten- und Marktbedingungen berücksichtigen“, sagt MAV-Geschäftsführer Günter Thumser. Die wiederholte Veröffentlichung solcher Vergleiche ersetze keine fundierte Ursachenanalyse.
Unterschiedliche Kosten- und Marktbedingungen
Energie- und Logistikkosten, Löhne und Sozialabgaben, Steuern sowie Pfand- und Recyclinggebühren unterscheiden sich zwischen den Ländern zum Teil erheblich. Hinzu kommen nationale Vorgaben sowie unterschiedliche Anforderungen an Vertrieb und Belieferung. Preisunterschiede sind deshalb für sich genommen kein Beleg für ungerechtfertigte Aufschläge. Auch Einkaufsvolumina sowie Promotion- und Werbestrategien des Handels spielen eine Rolle. Gerade in Österreich prägen Aktionen, Rabattmarken und Kundenkarten den Lebensmitteleinkauf – ein Vergleich regulärer Regalpreise bildet daher nicht automatisch die tatsächlich bezahlten Preise ab.
Die Endverkaufspreise für Markenprodukte und Eigenmarken legt laut MAV das jeweilige Handelsunternehmen eigenständig fest. Ein Regalpreis erlaube daher keinen unmittelbaren Rückschluss auf den Abgabepreis oder den Ertrag des Herstellers. Auch Foodwatch hält in seiner Aussendung fest, dass der Preisvergleich allein die Ursachen der Unterschiede nicht erkläre.
MAV gegen generelles Verbot territorialer Lieferbeschränkungen
Der Verband lehnt die Forderung nach einem generellen Verbot territorialer Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints, TSC) ab. In der europäischen Diskussion darf der Wunsch des Handels nach den jeweils günstigsten Einkaufskonditionen nicht zum alleinigen Maßstab werden. Hersteller müssen im Rahmen des Wettbewerbsrechts weiterhin ihre Vertriebswege und -partner selbst wählen können. Ein generelles Verbot unterscheidet zu wenig zwischen ungerechtfertigten Beschränkungen und sachlich begründeten Vertriebsvereinbarungen, so Thumser. Angesichts der hohen Konzentration des österreichischen Lebensmittelhandels müssen zudem die Auswirkungen neuer Regeln auf das Kräfteverhältnis zwischen Handel und Herstellern berücksichtigt werden.
Standortkosten und Versorgungssicherheit
Produktion in Österreich ist mit hohen Standortkosten verbunden: Löhne und Lohnnebenkosten, Qualitätsanforderungen und gesetzliche Vorgaben prägen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der MAV warnt davor, die jeweils niedrigsten europäischen Preis- und Kostenniveaus zum Maßstab für die gesamte Lebensmittelproduktion zu machen. Ein zunehmender Wettbewerb über den billigsten Preis kann heimische Hersteller und damit verbundene landwirtschaftliche Betriebe unter Druck setzen. Die Krisen der vergangenen Jahre haben zudem die Bedeutung verlässlicher Lieferketten und einer leistungsfähigen heimischen Produktion gezeigt. Würden Produktionsstandorte geschwächt oder aufgegeben, drohten Wertschöpfung und Arbeitsplätze verloren zu gehen, während die Importabhängigkeit steigen kann.