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Marmelade statt Konfitüre

Marmelade statt Konfitüre

EU-Frühstücksrichtlinie erlaubt wieder traditionellen Namen.

Ab dem 14. Juni 2026 und mit dem Inkrafttreten der EU-Frühstücksrichtline darf der klassische Brotaufstrich wieder unter dem Namen „Marmelade“ verkauft werden – unabhängig von der Fruchtart. Bisher war die Bezeichnung ausschließlich Fruchtaufstrichen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, während alle anderen Erzeugnisse als „Konfitüre“ bezeichnet werden mussten.
Die Richtlinie beinhaltet nicht nur eine Namensänderung, sondern auch strengere Qualitätsvorgaben: Der Mindestfruchtgehalt steigt auf 450 Gramm pro Kilogramm. „Die neue Richtline ist ein Plus für Konsumentinnen und Konsumenten, die Wert auf einen höheren Fruchtanteil legen“, sagt Christina Mutenthaler-Sipek, Geschäftsführerin der AMA-Marketing.

Dass Marmelade in Österreich nach wie vor beliebt ist, zeigen aktuelle Zahlen von YouGov: 57% der Haushalte griffen im Jahr 2025 regelmäßig zu Fruchtaufstrichen im Regal. Im Durchschnitt wurden diese 5,5-mal pro Jahr gekauft, der Verbrauch lag bei rund drei Kilogramm pro Haushalt.
Während die neue Richtlinie den Namen und Fruchtgehalt klärt, bleibt die Herkunft der Zutaten von Marmelade als verarbeitetes Lebensmittel von einer verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen. Hier bieten Produkte mit dem Gütesiegel AMA GENUSS REGION Orientierung, sie garantieren, dass das Produkt hohe Qualität aufweist und die Zutaten nachvollziehbar aus der Region kommen. Das wird unabhängig kontrolliert. 

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geschrieben am

12.06.2026