Kritik an geplanter Alkoholsteuer-Erhöhung
Die im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Erhöhung der Alkoholsteuer von derzeit 1.200 auf 1.560 Euro je 100 Liter reinen Alkohols stößt beim Fachverband der Lebensmittelindustrie auf Kritik. Das Finanzministerium rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von 35 Mio. Euro im Jahr 2027 und 45 Mio. Euro pro Jahr ab 2028. Nach Einschätzung des Fachverbands sei diese Prognose jedoch zu optimistisch, da sie Veränderungen im Konsumverhalten und wirtschaftliche Folgewirkungen nicht ausreichend berücksichtige.
Als Argument führt der Verband die letzte Alkoholsteuer-Erhöhung im Jahr 2014 an. Die Anhebung um 20 Prozent habe lediglich rund 10 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr gebracht, während das Absatzvolumen bei Spirituosen um rund eine Million Liter jährlich zurückgegangen sei und sich erst nach acht Jahren wieder erholt habe. Eine neuerliche Erhöhung um 30 Prozent könnte diesen Effekt weiter verstärken und zudem den Einkaufstourismus in Länder mit niedrigeren Steuersätzen wie Italien oder die Slowakei fördern.
Nach Ansicht des Fachverbands greift eine isolierte Betrachtung der Alkoholsteuer zu kurz. Sinkende Umsätze in Handel und Gastronomie würden auch geringere Einnahmen aus der Mehrwertsteuer nach sich ziehen, während ein möglicher Personalabbau entlang der Wertschöpfungskette Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge reduzieren könnte. Hinzu kämen mögliche Belastungen für Tourismusregionen und Gastronomiebetriebe, für die Spirituosen ein bedeutendes Umsatzsegment darstellen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren erwartet der Verband statt eines Plus von 45 Mio. Euro eine gesamtwirtschaftliche Steuerbilanz von rund minus 50 Mio. Euro pro Jahr.
Zugleich verweist die Branche auf die bereits hohe steuerliche Belastung von Spirituosen. Diese tragen laut Fachverband rund 45 Prozent des Steueraufkommens aus alkoholischen Getränken, obwohl sie lediglich etwa 14 Prozent des gesamten Alkoholkonsums ausmachen. Die Spirituosenwirtschaft stehe für rund 1 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung, 15.000 Arbeitsplätze sowie 690 Mio. Euro an Steuer- und Abgabenleistungen. Vor diesem Hintergrund fordert der Fachverband eine evidenzbasierte Überprüfung der geplanten Maßnahme, bevor sie mit 1. Jänner 2027 in Kraft tritt.