Interzero: Hilfe bei PPWR-Konformität
Die neue EU-Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt erste verbindliche Anforderungen bereits ab August 2026. Unternehmen müssen ab dem 12. August eine Konformitätserklärung vorlegen, die die Einhaltung der geltenden Vorschriften bestätigt. Ohne diese drohen Auslistungen und Sanktionen.
Gleichzeitig erschweren rechtliche Unklarheiten die Umsetzung. Insbesondere die fehlende Abgrenzung zentraler Begriffe wie „Hersteller“, „Erzeuger“ und „Händler“ führt zu Unsicherheit in komplexen Lieferketten. Auch die Frage, was künftig als Verpackung gilt, ist in Teilen noch offen – etwa bei Kaffeekapseln. „Viele Detailfragen lassen sich derzeit nicht eindeutig beantworten“, sagt Thomas Glatz, Managing Director von Interzero in Österreich. Das erschwere Planung und notwendige Umstellungen.
Früher Handlungsbedarf trotz offener Fragen
Ungeachtet der Unsicherheiten steigt der Handlungsdruck. Unternehmen sollten frühzeitig Transparenz über ihre Verpackungen schaffen, deren Recyclingfähigkeit analysieren und alternative Lösungen testen. Anpassungen bei Materialien, Design und Prozessen benötigen Vorlauf.
Die PPWR ist Teil eines umfassenderen Trends: Regulatorische Anforderungen, Nachhaltigkeit und Kostenaspekte rücken enger zusammen. Insbesondere im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gewinnt die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zunehmend wirtschaftliche Bedeutung.
Praxislösungen rücken in den Fokus
Beim Austrian Sustainability Summit 2026 zeigte sich, dass Unternehmen verstärkt nach konkreten Umsetzungsansätzen suchen. Diskutiert wurden unter anderem recyclingfähige Barrierepapiere, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch Kosten bei EPR-Gebühren senken können. Die zentrale Herausforderung bleibt, regulatorische Vorgaben frühzeitig in praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu übersetzen.