EUDR - Unterstützung kommt von ECR Austria
Ab 30. Dezember 2025 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu umfassender Sorgfalt: Produkte wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und zahlreiche Folgeerzeugnisse dürfen nicht aus Gebieten stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dies erfordert lückenlose Dokumentation, Überwachung und Nachweisführung in den Lieferketten.
Wichtige Unterstützung von ECR Austria und GS1 Austria
Mit der Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ stellen ECR Austria und GS1 Austria einen kompakten, praxisnahen Leitfaden zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen der Konsumgüter- und Handelsbranche bei der Umsetzung der komplexen EUDR-Anforderungen gezielt zu unterstützen.
Die Inhalte wurden in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe gemeinsam mit führenden Expertinnen und Experten aus Handel, Industrie und zahlreicher weiterer Stakeholder erarbeitet. retailreport.at hat mit ECR Austria Manager und EUDR-Arbeitsgruppen-Verantwortlichen Bernhard Voit gesprochen.
Können Sie mir sagen, welche praxistaugliche Lösungen als Beispiel hergenommen werden können?
Über 50 beteiligte Unternehmen und 90 beteiligte Personen haben beim EUDR-Leitfaden mitgearbeitet. Fazit: Da kommt das Wissen der Branche zusammen. Es entsteht automatisch ein großer Know-How-Pool. Die Dokumentationen der Umsetzungen in den Unternehmen ist als Best Practice für alle Betroffenen. Dazu kommt als Hilfestellung ein langer FAQ-Katalog, in dem nahezu jede Frage rund um EUDR angesprochen wird.
Was bedeutet das für die Branche?
ECR Und GS1 Austria schaffen damit eine gemeinsame Interpretation der Richtlinien. Bisher ist waren die Unternehmen zumeist auf sich alleine gestellt, wenn es um Lieferketten-Themen ging. Mit dem GS1 Austria Fragebogen und der EUDR-Richtlinie gibt es nun Unterstützung.
Die EUDR ist eine der ersten Verordnungen, die wesentlich in die gesamte Lieferkette eingreift. Und eine umfangreiche Dokumentation erfordert. Gerade diese Reportingpflichten sind eine eigene Wissenschaft.
Die gute Nachricht: Viele Unternehmen sind sich ihrer Sustainability-Themen schon lange bewusst und gut vorbereitet.
Wo ist EUDR (und eventuell andere EU-Richtlinien) in einem Unternehmen am besten angesiedelt?
Die EUDR betrifft sehr viele Unternehmensbereiche. Sie ist ein sehr komplexes Regelwerk und verändert zentrale Unternehmensprozesse wie Bestellungen und Lieferungen, enthält eine umfangreiche Dokumentations- und Reporting-Pflichten, benötigt deutlich erweiterte Stammdaten. Daher sind neben den Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortlichen auch die Juristen und die IT-Abteilungen, Logistik- und Supply Chain-Verantwortliche, Qualitätsmanagement und der Einkauf maßgeblich betroffen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir, dass meist interdisziplinäre Teams gebildet werden. Die Leistung liegt oft bei Nachhaltigkeits- Compliance- oder Einkaufs-Managerinnen und -Manager.
Die ECR Guideline EUDR enthält auch dazu wertvolle Praxistipps.
Muss jedes Unternehmen die Richtlinie erfüllen? Wer ist besonders betroffen?
Nein, die Richtlinie betrifft nur Unternehmen, die „relevante Erzeugnisse“ auf den EU-Marktbringen oder handeln, das sind viele (aber nicht alle) Produkte aus den Rohstoffen Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Rinder und Kautschuk.
Welche das genau sind, steht im Anhang 1 der Verordnung. Diesen muss man also zuallererst genau prüfen, um festzustellen, ob und in welchen Produktbereichen man von der EUDR betroffen ist. Die Betroffenheit ist nämlich oft nicht so, wie es auf den ersten Blick scheint. So ist z.B. ein Hersteller von Seifen nicht von der EUDR betroffen, auch wenn die Seife Palmöl enthält.
Auch hier enthält die ECR-Guideline praxisorientierte Erklärungen.
Was denken Sie: sind die Unternehmen bereits gut gerüstet oder fehlt es noch sehr an Umsetzungen? Ich denke, dass ja besonders Lebensmittelunternehmen hier gut aufgestellt sein könnten?
Unsere Wahrnehmung ist, dass viele Unternehmen unserer Branche schon gut gerüstet sind, es gibt dennoch noch zahlreiche offene Fragen und ungelöste Probleme in der Umsetzung.
Wir sehen aber auch, dass der Informationsstand und die Umsetzung der EUDR zwischen Unternehmen sehr stark differieren - während manche mit der Vorbereitung schon fast fertig sind, haben manche noch kaum gestartet. Deshalb unser großer Appell: jedes Unternehmen sollte zumindest hinterfragen, ob es betroffen ist und mit welchen Produkten man betroffen sein könnte. Warten Sie nicht zu lange ab!
Welche Tools und Anbieter können Sie hervorheben?
Es gibt zahlreiche spezialisierte Anbieter, die die Umsetzung der EUDR unterstützen können. Die ECR Guideline enthält eine Übersicht solcher Anbieter und Lösungen, sowie eine praxisorientierte Check-List zur Auswahl relevanter IT Tools.
Wie sieht es mit anderen Ländern der EU aus? Konnte man sich hier gute Infos holen? Wie weit sind andere Länder?
Es gibt leider keine zentrale Übersicht, welches Land in der EU wie weit ist. Neben den Informationsquellen in Österreich (ECR Austria, Wirtschaftskammer) hat das umfangreichste Informationsangebot sicherlich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland.
Wie sieht es mit der tatsächlichen Umsetzung und Reportingpflicht der EUDR aus?
Erst vor kurzem hat Landwirtschaftsminister Totschnig über eine Verschiebung und damit eine erhoffte positive Veränderung in der Richtlinie gesprochen. Eine Vereinfachung wäre für alle Unternehmen gut. Wichtig ist, dass die Information zur weiteren Verschiebung schnell kommt, denn der 31.12. 2025 steht schon vor der Tür. Denn sobald die Verordnung gültig ist, können damit große Verpflichtungen und eventuell hohe Sanktionen verknüpft sein. Aktuell hängen Händler und Hersteller hängen in der Luft. Sie wissen, dass eine Verschiebung wahrscheinlich kommt, müssen performen, haben aber keine Sicherheit, ob und wann die Verschiebung rechtsgültig beschlossen wird.
Man muss sich als Unternehmen auf ein komplexes Thema einstellen: Vorlaufzeiten, Budgets, Mitarbeiter sind gebunden. Das Top Management braucht Klarheit, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Wer ist bei GS1 Austria und ECR Austria der direkte Ansprechpartner?
Bernhard Voit (ECR Austria) und Manfred Piller (GS1 Austria). ECR Austria stellt die Publikation kostenfrei zur Verfügung. Diese Publikation konnte aber erst durch vorbildliche Zusammenarbeit unsere Mitgliedsfirmen entstehen. Es hat sich eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig und kraftvoll die ECR Kooperation ist. Deshalb unser Appell an alle, die es noch nicht sind: werden auch Sie Teil der ECR Community und nutzen diese neutrale Plattform – es zahlt sich aus!
Die Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ steht ab sofort kostenfrei auf den Websites von ECR Austria und GS1 Austria zum Download bereit.
Kontakt:
ecr@ecr-austria.at
https://ecr-austria.at/arbeitsgruppen/eu-entwaldungsverordnung/