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EU führt Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen ein

EU: Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen

Ab November fällt für Pakete bis 150 Euro aus Drittstaaten eine neue Bearbeitungsgebühr an. Die Kosten sollen die Onlinehandelsplattformen tragen. Die Höhe der Gebühr steht noch nicht fest.

Für Kleinsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland gelten in der Europäischen Union künftig neue Regeln. Das Europäische Parlament hat am 15. September endgültig grünes Licht für eine Bearbeitungsgebühr auf Pakete mit einem Warenwert bis 150 Euro gegeben. Die EU-Staaten hatten den neuen Regeln bereits zugestimmt. Wie hoch die Gebühr ausfallen wird, muss die EU-Kommission noch festlegen. Vorgesehen ist eine regelmäßige Anpassung alle zwei Jahre. Bezahlen sollen nach Angaben der EU-Staaten die Onlinehandelsplattformen und nicht die Endverbraucher.

Betroffen sind insbesondere Plattformen mit einem hohen Aufkommen an Kleinsendungen aus Drittstaaten, darunter Shein, Temu, AliExpress und Amazon. Mit der Gebühr sollen unter anderem die steigenden Kosten für die Abwicklung, Sichtung und Kontrolle der wachsenden Paketmengen gedeckt werden.

Die Dimension des Problems zeigt die Entwicklung des grenzüberschreitenden Onlinehandels: Nach Angaben der EU-Staaten wurden 2025 rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern von den europäischen Zollämtern abgewickelt. Rund 90 Prozent davon kamen aus China. Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer umfassenderen Reform des EU-Zollsystems. Weitere Maßnahmen sollen die Abwicklung des internationalen Handels vereinfachen, die Erhebung von Zöllen effizienter machen und die Kontrolle nicht konformer, gefährlicher oder unsicherer Waren verstärken.

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geschrieben am

18.09.2026