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Markenartikelverband-Geschäftsführer Günter Thumser

EmpCo: Nicht schon wieder Goldplating!

Noch bevor die österreichische Bundesregierung bezüglich EmpCo – und das verspätet – in die Gänge kommt, fordern Händler bereits Umsetzungen. Markenartikler-Sprachrohr Günter Thumser im Gespräch.

Mit der neuen EU-Richtlinie gegen Greenwashing – EmpCo - wollte Brüssel eigentlich mehr Transparenz schaffen. Doch noch bevor die Vorgaben überhaupt vollständig in österreichisches Recht gegossen wurden, wächst in Industrie und Handel die Nervosität. „Es gibt in Österreich nicht einmal noch einen Begutachtungsentwurf und schon stehen die Forderungen aus dem Handel für die Industrie im Raum“, so Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbandes. Unternehmen warnen vor Verkaufsstopps, Vernichtung einwandfreier Waren – und einem Bürokratieeffekt, der ausgerechnet das Gegenteil von Nachhaltigkeit bewirken könnte. Dabei ist der Handel ebenfalls mit seinen eigenen Marken betroffen.

Was ist EmpCo?

Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten und Verpackungen. Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“). Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur noch unter deutlich verschärften Voraussetzungen verwendet werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten unter strengere Kontrolle.

Das Ziel ist politisch kaum umstritten: Verbraucher sollen besser vor irreführenden Werbeaussagen geschützt werden. Doch in Österreich sorgt die Umsetzung der Richtlinie inzwischen für massiven Unmut. Denn obwohl die Vorgaben bereits seit 27. März 2026 in nationales Recht hätten übertragen werden müssen, fehlt bis heute eine ausreichend konkrete gesetzliche Ausgestaltung.

Damit entsteht ein regulatorisches Vakuum mit potenziell weitreichenden Folgen. Besonders betroffen sind Produkte des täglichen Bedarfs mit langen Produktions- und Lieferzyklen – etwa Kaffee, haltbare Lebensmittel, Waschmittel, Kosmetik- oder Hygieneprodukte sowie Babynahrung. Viele dieser Waren werden Monate vor dem eigentlichen Verkaufsstart produziert, verpackt und an den Handel ausgeliefert. „Wenn nun der Handel noch VOR der Umsetzung in nationales Recht von der Industrie eine Erfüllung und Einhaltung einer Richtlinie verlangt, die nicht einmal noch in Form gegossen ist, kann das zur Vernichtung zahlreicher Produkte führen. Das soll nachhaltig sein?“, so Thumser.

Denn: große Handelsketten erhöhen bereits den Druck auf ihre Lieferanten. Einkaufsabteilungen einzelner Einzelhandelskonzerne verschicken laut Branchenvertretern Schreiben mit der Aufforderung, „ab sofort nur mehr Produkte zu liefern, deren Verpackungsgestaltung den Anforderungen der EmpCo-RL entspricht“.

Für viele Hersteller ist das ein unhaltbarer Zustand. Denn faktisch werden damit neue Anforderungen durchgesetzt, obwohl die nationale Rechtslage noch gar nicht abschließend definiert ist. „Die Richtlinie verfolgt ein legitimes Ziel. Absurd ist jedoch, dass bislang weder konkrete nationale Umsetzungsbestimmungen und -definitionen noch deswegen umso relevantere, praxistaugliche Übergangsregelungen für bereits produzierte Warenbestände vorgesehen sind“, kritisiert Günter Thumser.

Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt?

Darüber ist man sich nicht einig und auch die zivilen Gerichte werden hier einiges zu tun bekommen, wenn man Experten vertrauen kann. Denn welche in Markenclaims seit Jahren enthaltene Aussagen plötzlich am Pranger stehen, das wird sich von Fall zu Fall entscheiden – nicht nur bei Industriemarken, sondern auch bei Händlermarken.

Die Sorge der Unternehmen ist konkret: Nach aktueller Rechtslage könnten Produkte mit älteren Umwelt-Claims nach dem Stichtag nicht mehr uneingeschränkt verkauft werden. Das Risiko reicht von Abmahnungen und Unterlassungsklagen bis hin zu Verkaufsstopps, Rückrufen oder kostspieligen Umverpackungen. Hinzu kommen Lager- und Logistikkosten – im schlimmsten Fall sogar die Vernichtung bereits produzierter Ware.

Brisant ist dabei eben eine Besonderheit des österreichischen Wettbewerbsrechts: Verstöße könnten nicht nur von Behörden verfolgt werden, sondern auch zivilrechtlich durch Wettbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände. Unternehmen fürchten daher eine regelrechte Klagswelle in einem Bereich, der bislang rechtlich noch voller Grauzonen steckt.

Aus Sicht der Industrie droht damit ein paradoxer Effekt. Eine Richtlinie, die Nachhaltigkeit stärken soll, könnte in der Übergangsphase zusätzliche Müllberge und Food Waste produzieren.„Es ist Konsumentinnen und Konsumenten kaum vermittelbar, wenn einwandfreie Produkte allein wegen geänderter Kennzeichnungsvorgaben nicht mehr verkauft werden dürfen“, sagt Thumser. Noch deutlicher formuliert er die Kritik an den möglichen Folgen der Regulierung: „Es ist das Gegenteil von nachhaltig, wenn brauchbare Produkte und Verpackungen unnötig vernichtet werden.“

Wo bleibt der Beschluss?

Besonders scharf fällt die Kritik an der politischen Untätigkeit aus. Der Vorwurf aus der Branche lautet, dass Österreich bei der Umsetzung europäischer Vorgaben erneut säumig sei, die Konsequenzen aber einseitig auf Hersteller und Lieferanten abgewälzt würden. Gleichzeitig würden marktmächtige Handelskonzerne die ohnehin knappen Umstellungsfristen zusätzlich verkürzen – und das noch vor der endgültigen nationalen Gesetzwerdung.

Der Markenartikelverband fordert daher eine klar definierte Übergangsregelung. Konkret sollen bereits produzierte Produkte und Verpackungen noch bis 26. März 2027 neu in den Handel gebracht werden dürfen – also sechs Monate über den Start der neuen Regeln hinaus. Waren, die bis dahin bereits im Handel sind, sollen zudem bis zum vollständigen Abverkauf weiterverkauft werden dürfen.

Darüber hinaus verlangen die Unternehmen eine europaweit einheitliche Definition dafür, ab wann ein Produkt rechtlich überhaupt als „im Handel“ gilt. Ohne solche Klarstellungen drohten neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Streitfälle entlang der gesamten Lieferkette.

Für die Wirtschaft steht dabei nicht nur die ökologische, sondern auch die ökonomische Dimension im Raum. Denn die zusätzlichen Kosten für Umstellungen, Neuverpackungen oder die Entsorgung von Altbeständen dürften letztlich auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen.

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geschrieben am

22.05.2026