BWB: Handel, Recht und Temu
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihren Jahresbericht 2025 zu unfairen Handelspraktiken im Lebensmittel- und Agrarsektor vorgelegt und zieht eine gemischte Bilanz. Ausgangspunkt war eine Branchenuntersuchung 2023, wonach mehr als ein Drittel der Lieferanten zumindest einmal mit Auslistungsdrohungen oder der Androhung eines Umstiegs auf Wettbewerber konfrontiert war, wenn sie Preis- oder Konditionenforderungen nicht akzeptierten. Unfaire Praktiken blieben daher 2025 ein Schwerpunkt der Behörde.
„Unfaire Handelspraktiken schwächen das Vertrauen in die gesamte Lieferkette und treffen besonders jene, die am Anfang der Wertschöpfung stehen“, betont BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf. Ziel der Behörde sei eine faire Wertschöpfungskette, in der Unternehmen „auf Augenhöhe wirtschaften können“. Die BWB arbeitet eng mit dem Fairness-Büro zusammen, das ebenfalls seinen Tätigkeitsbericht 2025 vorgelegt hat und als erste Anlaufstelle für betroffene Lieferantinnen und Lieferanten fungiert.
Kern des Vollzugs ist das seit 2022 geltende Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG), das Lieferanten vor einseitigen Vertragsänderungen, ungerechtfertigten Zahlungen oder Kostenüberwälzungen schützt. Die BWB kann bei Verstößen Ermittlungen führen und Geldbußen bis zu 500.000 Euro beim Kartellgericht beantragen. 2025 waren drei Verfahren anhängig, unter anderem zu Boni für digitale Absatzkanäle, verspäteten Zahlungen an Obstbauern sowie geforderten Zahlungen zur Finanzierung interner Transformationsprozesse.
Im Molkereimarkt prüft die BWB derzeit Beschwerden zu einseitigen Änderungen von Liefervereinbarungen im Zusammenhang mit neuen Tierwohlstandards. Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit die UTP-Regeln auf genossenschaftlich organisierte Molkereien anwendbar sind; hierzu wurde die Europäische Kommission um eine rechtliche Einschätzung ersucht. Ein weiteres Verfahren zu möglichen Zusatzkosten bei der Belieferung eines Zentrallagers eines Lebensmitteleinzelhändlers wurde mangels nachweisbarer Druckausübung im Februar 2026 eingestellt.
Die Tätigkeit der BWB war 2025 stark von grundlegenden Auslegungsfragen zum FWBG geprägt. Alle vor dem Kartellgericht eingebrachten Anträge waren mit Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof verbunden, etwa zu Zahlungen ohne direkten Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmitteln oder zu verspäteten Zahlungen an Obstbauern. In einem Verfahren (C‑311/24) entschied der EuGH im Jänner 2026 zu zentralen Sanktionsfragen. Parallel dazu veröffentlichte die EU-Kommission im Dezember 2025 ihren Evaluierungsbericht zur UTP-Richtlinie, der erste Fortschritte bei der Eindämmung unlauterer Praktiken, aber auch Handlungsbedarf bei Angstbarrieren, ex officio-Ermittlungsmöglichkeiten und der Harmonisierung in den Mitgliedstaaten aufzeigt.
BWB veröffentlicht Ergebnisse zu Beschwerden betreffend TEMU
Die BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht. Die BWB erhielt im August 2024 eine umfangreiche Beschwerde vom Handelsverband wegen mehrerer Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Online Shoppingplattform www.temu.com. Die Wettbewerbsbehörde wurde im Rahmen ihrer Kompetenz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aktiv.
Folgende Verstöße wurden bei der BWB vorgebracht:

Die BWB konfrontierte TEMU mit den Verstößen. Daraufhin leitete TEMU eine interne Untersuchung ein und veranlasste die Beseitigung der von der BWB identifizierten Verstöße. Aufgrund der von der BWB erfolgten Abmahnung führte TEMU neue Maßnahmen ein, um die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken der Händlerinnen und Händler auf der Plattform zu unterbinden. Dazu zählen:
- die Einrichtung einer Task Force zur umfassenden Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website
- Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus
Ziel der Maßnahmen ist eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produktbeschreibungen zu vermeiden. Die BWB behält sich vor, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten.