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Bürokratie und Gesetze: Wenn der Weg das Ziel ist

Bürokratie: Wenn der Weg das Ziel ist

Lieferkettengesetz, Shrinkflation, EUDR, verarbeitete Lebensmittel und viele mehr. Es wird einem ganz schwummrig bei all den Gesetzen, die kommen und gehen.

Von De-Regulierung ist in Wahrheit nichts zu spüren. Immer mehr Richtlinien, Verordnungen und sich daraus ergebende Gesetze flattern den Unternehmen ins Haus. Ein Versuch eines Überblicks:

EUDR: In ein paar Wochen endet die Übergangsfrist der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR), doch in vielen europäischen Unternehmen herrscht weiterhin große Unsicherheit. Die Umsetzung der neuen Regeln gestaltet sich deutlich komplexer als erwartet. Branchenvertreter kritisieren hohe administrative Aufwände und fehlende praktische Orientierung, während es in der europäischen Politik weiterhin unterschiedliche Positionen zur Ausgestaltung der Verordnung gibt.
Für zahlreiche Importeure von Produkten wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Holz stellt sich die Frage, ob sie bis Ende Dezember den geforderten Nachweis erbringen können, dass ihre Waren nicht von zuvor gerodeten Flächen stammen. Viele Betriebe verfügen derzeit nicht über die notwendigen Informationen – und bislang gibt es von Seiten der EU keine ausreichenden Hilfestellungen, wie die Anforderungen verlässlich erfüllt werden können.

Lieferkettengesetz: „Das Europäische Parlament hat eine wichtige Position eingenommen, die übermäßige Sorgfalts- und Berichtspflichten für viele Unternehmen abwenden kann“, erklärte Handels-Obmann Rainer Trefelik, nachdem sich das EU-Parlament auf sein Mandat für die nächsten Verhandlungsschritte geeinigt hat.
Dem Mandat zufolge sollen die Schwellenwerte für verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte auf über 1.750 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz angehoben werden. Zudem wurde der freiwillige Berichtsstandard VSME als Obergrenze für Datenanforderungen an vorgelagerte KMU bestätigt. Ebenso festgehalten wurde das Ziel, Umfang und Detailtiefe der zu berichtenden Informationen deutlich zu reduzieren – ein zentraler Punkt, den auch die Bundessparte Handel wiederholt gegenüber Brüssel eingefordert hat. Auch bei den Sorgfaltspflichten im Rahmen der geplanten Lieferkettenrichtlinie sieht das Parlament Anpassungen vor: Diese sollen nur für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten. KMU in der Lieferkette dürften zudem nur dann um zusätzliche Informationen ersucht werden, wenn diese für die verpflichteten Unternehmen anderweitig nicht verfügbar sind. „Der Weg muss praktikabel sein.“ Für die kommenden Trilogverhandlungen erwartet Trefelik rasche Fortschritte: „Am Ende brauchen wir EU-Regulierungen, die von den Unternehmen umsetzbar sind und keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie Temu oder Shein verursachen.“

Zollfreigrenze: Die EU-Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister haben jüngst die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro für Pakete aus Drittstaaten beschlossen. Ziel ist, die Flut mit Billigware, großteils aus China, einzudämmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union zu stärken. Mit der Kommission soll eine „einfache, vorläufige Lösung“ erarbeitet werden, um das Ende der Zollbefreiung so „bald wie möglich“ umsetzen zu können. Die Abschaffung der Freigrenze ist Teil einer großen EU-Zollreform, die bis Ende des Jahres fertig verhandelt sein soll. Laut Vorschlägen der Kommission soll in Zukunft eine neue EU-Zollbehörde eine Zolldatenplattform überwachen.

Shrinkflation: Die Bundesregierung hat eine Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation beschlossen – also für Produkte, deren Füllmenge sinkt, während der Preis gleich bleibt. Der Handelsverband warnt, dass die Maßnahme am Ziel vorbeigehe und den Lebensmittelhandel statt der Hersteller belaste.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will betont, dass allein die Produzenten über Packungsgrößen und Füllmengen entscheiden: „Shrinkflation entsteht nicht im Handel. Wenn Händler nun dafür verantwortlich gemacht werden, trifft das unsere 140.000 Beschäftigten, nicht die Verursacher.“
Statt Preistransparenz zu erhöhen, führe die neue Pflicht laut Handelsverband zu mehr Bürokratie und höheren Kosten. Vollsortierte Lebensmittelmärkte führen zwischen 8.000 und 20.000 Artikel – deren kontinuierliche Überwachung und 60-tägige Kennzeichnung sei kaum praktikabel. Vorgesehen sind Strafen bis 15.000 Euro.
Der Handelsverband plädiert für eine europäische Kennzeichnung direkt auf der Verpackung. Das wäre verursachergerecht, administrativ einfacher und hätte eine klare Lenkungswirkung: Hersteller müssten versteckte Preiserhöhungen offen ausweisen.

Abgaben auf verarbeitete Lebensmittel: Das forum. ernährung heute hat sich eingehend mit dem Thema befasst.
Im Rahmen des geplanten Cardiovascular Health Plan arbeitet die EU-Kommission an Abgaben für verarbeitete Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt. Parallel löste eine aktuelle Studie zur Verarbeitung von Lebensmitteln neue Diskussionen aus. Besonders die umstrittene NOVA-Klassifizierung zeigt, wie komplex das Thema ist: Denn neben Snacks und Fertiggerichten fallen darin auch Produkte wie Tofu oder geschnittenes Vollkornbrot in die Kategorie der „hochverarbeiteten Lebensmittel“.

Was gilt als hochverarbeitet? Auf Lebensmittel der NOVA-Gruppe 4 entfallen weltweit rund 30–60 % der Energieaufnahme, in der EU etwa 27 %. Zu den häufigsten Produkten zählen Feingebäck, Wurstwaren, Fertiggerichte, Margarine, Saucen, Softdrinks und Fruchtsäfte. Die NOVA-Systematik berücksichtigt jedoch weder Nährstoffprofil noch Lebensmittelmatrix – dadurch entsteht eine heterogene Gruppe, deren Aussagekraft in der Wissenschaft umstritten ist. Ernährungsgesellschaften wie DGE, ÖGE und SGE betonen, dass die Gesamtqualität der Ernährung, Portionsgrößen und Lebensstil entscheidend sind – nicht der Verarbeitungsgrad allein. Ein pauschaler Verzicht auf NOVA-4-Produkte würde auch nährstoffreiche Erzeugnisse wie Vollkorn- oder fettreduzierte Milchprodukte ausschließen. Ein klarer wissenschaftlicher Konsens fehlt. Viele Verarbeitungsmethoden verbessern Haltbarkeit, Sicherheit oder Nährstofferhalt und erleichtern durch Convenience den Alltag.

Was sagen Studien zu Gesundheitsrisiken? Beobachtungsstudien zeigen statistische Zusammenhänge zwischen hohem UPF-Konsum und Zivilisationskrankheiten, können aber keine Kausalität belegen. Menschen mit hohem Konsum zeigen oft weitere Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Stress oder geringeres Einkommen.

Erfahrungen mit Steuern auf hochverarbeitete Produkte: Mehrere Länder haben Zuckersteuern eingeführt. Die Effekte sind laut OECD bislang gering: In Großbritannien sank die Zuckeraufnahme aus Softdrinks nur um 3–5 g pro Tag, die Adipositasraten blieben unverändert. Studien bewerten Steuern als wenig wirkungsvolles Instrument.

Welche Maßnahmen wirken? WHO, OECD und McKinsey sehen die größte Wirkung in der Reduktion von Portionsgrößen – sie gilt zugleich als sehr kosteneffizient. Auch kleinere Gebinde, Reformulierungen, mehr Bewegungsförderung im Alltag, Bildungsmaßnahmen und bessere Ernährungsumgebungen in Schulen und Betrieben zeigen nachweisbaren Nutzen.

 

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geschrieben am

19.11.2025